04.12.2025, 10:16 - 16:16 Uhr

Der Ausbruch der Corona-Pandemie im März 2020 hat das Leben in Deutschland grundlegend verändert. Nach den Eindämmungsmaßnahmen und den Auswirkungen in der Akutphase der Pandemie rücken nun die langfristigen Folgen in den Blick. Homeoffice, digitale Kommunikation und flexible Arbeitszeiten prägen den Arbeitsalltag von vielen Beschäftigten und auch Interessenvertretungen. Mit Long COVID ist ein neuartiges Krankheitsbild aufgetreten. Für Betroffene bedeutet dies oft eine massive Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität und gesellschaftlichen Teilhabe. Damit verbunden sind Fragen des Umgangs mit Long COVID in der Arbeitswelt und Konsequenzen für die betriebliche Gesundheitspolitik. Auch in den Sozialberufen etwa an Schulen sind die Folgen der Pandemie deutlich spürbar. Viele Schüler*innen weisen starke Lernrückstände auf und psychische Belastungen haben bei Kindern und Jugendliche deutlich zugenommen.
Die Langzeitfolgen der COVID-19-Pandemie für Arbeit und Gesellschaft sind vielfältig. Ziel der Tagung ist es, diese näher zu beleuchten und die damit verbundenen Herausforderungen, Handlungsempfehlungen und Bewältigungsstrategien aus unterschiedlichen Perspektiven zu diskutieren. Die Jahrestagung der Kooperationsstellen des Netzwerks Hochschulen und Gewerkschaften in Niedersachsen und Bremen bietet Einblicke in aktuelle Forschungsergebnisse und einen praxisnahen Erfahrungsaustausch.
Anmeldungen bitte bis zum 30. November 2025 mit dem Online-Anmeldeformular auf der Homepage der Kooperationsstelle Hochschule-Gewerkschaften Oldenburg.
Die Teilnahme an der Tagung inklusive Getränke, Gebäck und Obst sowie ein Mittagessen in der Mensa ist kostenfrei. Reise- und Hotelkosten können nicht übernommen werden. Veranstaltungsort ist der Bibliothekssaal im Zentralbereich der Universität Oldenburg, Uhlhornsweg 49-55 (siehe Lageplan).
Die Freistellung für Interessenvertretungen nach §37 (7) BetrVG und §54 (2) BPersVG ist beantragt. Die Anerkennung der Förderungswürdigkeit der Veranstaltung für Bundes- und Landesbeamt*innen und Richter*innen nach den entsprechenden Verordnungen über Sonderurlaub ist beantragt
